Die §57a-Überprüfung – umgangssprachlich auch als „Pickerl“ bezeichnet – ist die gesetzlich vorgeschriebene, technische Überprüfung Ihres Fahrzeugs. Bei Neuwagen findet die erste Überprüfung drei Jahre nach der Erstzulassung statt, die zweite nach weiteren zwei Jahren und dann jährlich. Dafür steht unseren speziell für diese Untersuchung ausgebildeten Technikern eine neue Prüfstraße mit Stoßdämpfer-, Bremsen-, Spieldetektor- und Abgastester zur Verfügung.